Umlagenpauschale

Die Umlagenpauschale in engeren Sinn stellt einen Teil der Betriebskostenpauschale dar. Sie umfasst die Kosten, welche nicht nach dem konkreten Verbrauch, sondern pauschal berechnet werden. Hierzu gehören unter anderem die anteiligen Kosten für die Grundsteuer, die Müllgebühren, die Kosten für einen Aufzug und den Kabelanschluss sowie der auf die Mieter umlegbare Teil der Hausmeisterkosten. Als Berechnungsgrundlage für die Umlagenpauschale dienen die Anzahl der Bewohner, die Wohnfläche und bei einigen Positionen die Wohneinheit. Sinnvollerweise ermittelt sich die Umlagenpauschale bei den einzelnen Bestandteilen gemäß der tatsächlichen Kostenentstehung. So richtet sich die Höhe der Grundsteuer nach der Wohnfläche, während die Abfallmenge von der Personenanzahl abhängt. Umgangssprachlich wird auch die gesamte Betriebskostenpauschale als Umlagenpauschale bezeichnet.

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