In der Umgangssprache wird die Betriebskostenvorauszahlung bei Mietwohnungen und Wohneigentum häufig als Umlagenvorauszahlung bezeichnet. Fachsprachlich stellt die Umlagenvorauszahlung hingegen einen Teil der Betriebskostenvorauszahlung dar. Sie bezieht sich auf die nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch, sondern pauschal in der Form einer Umlage erhobenen Betriebskosten. Als Maßstab für die Berechnung der Umlagenvorauszahlung können die Wohnfläche, die Anzahl der Personen im Haushalt und die Wohneinheit als solche dienen. Am sinnvollsten ist die Berechnung der Umlagenvorauszahlung anhand der Kostenberechnung. So richtet sich die Grundsteueranteil nach der Wohnfläche, während die Umlage der Müllgebühren sinnvollerweise anhand der Personenanzahl im Haushalt berechnet wird. Die Umlagenvorauszahlung wird gemeinsam mit den Vorauszahlungen für nach dem konkreten Verbrauch abzurechnende Bestandteile im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Beträgen verrechnet.