Umlageverfahren

Das Umlageverfahren kommt in der Sozialversicherung vieler Staaten zur Anwendung und bezeichnet das Prinzip, nach welchem die aktuell eingenommenen Beiträge für gegenwärtige Ausgaben verwendet werden. Ein einfacher Merksatz für das Umlageverfahren lautet, dass die heutigen Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ihre eigene Rente ansparen, sondern dass sie vielmehr die Renten der heutigen Rentner finanzieren. Das Umlageverfahren schließt aber nicht aus, dass in einem gesetzlich zulässigen Rahmen Rücklagen gebildet werden. Umlageverfahren bedürfen einer Korrektur aus Steuermitteln, wenn eine Schieflage zwischen der Anzahl der Beitragszahler und der Leistungsempfänger besteht, wie sie auf Grund des demographischen Wandels in der Rentenversicherung verstärkt auftritt.

^