Umwandlungssteuergesetz

Bei einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft sowie bei der Übertragung von Vermögen beispielsweise sind die hierbei relevanten steuerlichen Folgen durch das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) geregelt. Dieses Gesetz baut auf dem Umwandlungsgesetz (UmwG) auf. Das Umwandlungsgesetz ist am 01.01.1995 in Kraft getreten. Es findet Anwendung im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Dieses Gesetz regelt, wie Änderungen der Rechtsform von Gesellschaften möglich sind. Auch eine Aufteilung oder Zusammenlegung von Gesellschaften wird so gesetzlich geregelt. Nach dem Umwandlungsgesetz kann die Umwandlung von Rechtsträgern mit Sitz im Inland durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder einen Formwechsel erfolgen. Für einen Formwechsel ist ein Beschluss der Anteilsinhaber notwendig, der auf einer Versammlung festgelegt wird.

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