Umtauschgebühren

Als Umtauschgebühren werden teilweise die Unterschiede zwischen Verkaufspreisen und Ankaufspreisen bei Sorten bezeichnet, einige Banken erheben aber auch zusätzlich zu dieser Differenz ein weiteres pauschales Umtauschentgelt je Wechselvorgang. Des Weiteren treten Umtauschgebühren bei einem Wechsel der offiziellen Währung in eine Komplementärwährung auf. In diesem Fall dienen die Umtauschgebühren vorwiegend der Förderung sozialer Projekte, sie können aber auch für die Finanzierung der mit einer Komplementärwährung verbundenen Kosten verwendet werden. Theoretisch können Händler für einen freiwillig vorgenommenen Warenumtausch ebenfalls ein Umtauschentgelt verlangen, in der Praxis wird dieses auf Grund seiner schweren Durchsetzbarkeit bei den umtauschenden Verbrauchern kaum erhoben.

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