Veranlagungszeitraum

Der Veranlagungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, für den eine Steuerfestsetzung erfolgt. Als solcher kommt in Deutschland grundsätzlich das Kalenderjahr zur Anwendung. Bei der Umsatzsteuer wird der Veranlagungszeitraum offiziell abweichend als Besteuerungszeitraum bezeichnet, auch wenn selbst Finanzämter eher den allgemeinen als den besonderen Begriff verwenden. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt eine anteilige Aufteilung der angefallenen Gewinne und Verluste auf die jeweiligen Kalenderjahre. Somit ändert weder die Wahl noch die in der Landwirtschaft existente generelle Anordnung eines abweichenden Wirtschaftszeitraumes nichts am Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum. In einigen Ländern wie Großbritannien und Namibia entspricht der Veranlagungszeitraum nicht dem Kalenderjahr.

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