Veranlagungswahlrecht

Das Veranlagungswahlrecht bezieht sich im Steuerrecht darauf, dass Eheleute zwischen der gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer und der getrennten Ehegatten-Veranlagung wählen können. Zusätzlich dürfen sie bei gemeinsamer Veranlagung zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV wählen, wobei die Entscheidung zur erstgenannten Variante dazu führt, dass sie zwingend eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Die Ausübung des Veranlagungswahlrechts wirkt sich auch auf eventuelle Lohnersatzleistungen aus. Ein weiteres Veranlagungswahlrecht besteht für Kleinunternehmer, die freiwillig für die Pflicht zur Mehrwertsteuerpflicht optieren dürfen. Der Vorteil einer solchen Option besteht in der Absetzbarkeit der bezahlten Vorsteuer, der Nachteil in der Verpflichtung zur regelmäßigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

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