Der Begriff Veranlagungsverfahren wird im Zusammenhang mit der Einkommensteuer verwendet. Dazu muss ein Steuerpflichtiger nach dem Ablauf eines Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese wird geprüft und es wird im Anschluss ein Einkommensteuerbescheid zugestellt. Hiermit wird der Steuerpflichtige darüber informiert, ob er eine Steuerzahlung zu entrichten hat oder ob er bereits gezahlte Steuern zurückerstattet bekommt. Zusätzlich gibt es auch den Begriff Quellenabzugsverfahren. In diesem Fall erfolgt ein unmittelbarer Einbehalt der Einkommensteuer, wie dies unter anderem bei der Lohnsteuer der Fall ist. Der reduzierte Betrag wird dann an den Arbeitnehmer ausgezahlt, während die Steuer direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird.