Der Veranlagungsrechner ermittelt, ob bei miteinander verheirateten Steuerzahlern die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer oder die getrennte Ehegatten-Veranlagung günstiger ist. Des Weiteren prüft der Veranlagungsrechner, ob die Steuerklassenkombination III/V oder die Kombination IV/IV zu höheren Monatsauszahlungen führt. Die Gesamthöhe des Steuerabzugs unterscheidet sich anders als die monatlichen Auszahlungen an beide Ehegatten bei beiden Kombinationen jedoch nicht. Unabhängig vom Rechenergebnis des Veranlagungsrechners ist zu berücksichtigen, dass bei der Kombination III/V eine Veranlagungspflicht entsteht, während die Abgabe der Steuererklärung bei der Kombination IV/IV freiwillig erfolgt, weshalb sie wesentlich später als bei einer Abgabepflicht eingereicht werden darf.