Verdienstgrenzen

Verdienstgrenzen können als Verdienstuntergrenzen ebenso wie als Verdienstobergrenzen festgelegt werden. Die wichtigste Verdienstuntergrenze ist die Beitragsbemessungsmenge, ab deren Überschreiten Angestellte das Recht haben, sich für die private statt der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Verdienstobergrenzen gelten für mehrere staatliche Zuschüsse wie die Eigenheimzulage. Eine Verdienstobergrenze als maximal zulässiges Höchstgehalt ist häufig im Gespräch, in Deutschland jedoch weder festgelegt noch durchsetzbar. Eine faktische Verdienstobergrenze besteht jedoch vielfach durch das Wirtschaftlichkeitsgebot, wobei die Höhe nicht eindeutig festgelegt werden kann. Als wichtige Verdienstuntergrenze soll der Mindestlohn mittelfristig bundesweit und für alle Branchen eingeführt werden. Sozialpolitiker streben eine für den Lebensunterhalt ausreichende Verdienstuntergrenze an.

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