Verdienstfreigrenzen

Verdienstfreigrenzen sind festgelegte Geldbeträge, bei deren Überschreitung der Anspruch auf anderweitige Zahlungen verringert wird oder entfällt. Umgangssprachlich gelten auch die Freigrenzen für Nebenverdienste sowie das nicht steuerpflichtige Existenzminimum als Verdienstfreigrenzen. Die Höhe der Verdienstfreigrenzen bei Rentenzahlungen unterscheidet sich je nach Art der bezogenen Rente. Die geringsten Verdienstfreigrenzen gelten beim Bezug des Arbeitslosengeldes II. Die Folgen einer Überschreitung der Verdienstfreigrenzen bei einem Leistungsbezug sind gestaffelt und bestehen vorwiegend in einer prozentualen Anrechnung oder einer Leistungskürzung, der vollständige Rechtsanspruch entfällt erst bei höheren Einkünften. Die eigentlich geforderte regelmäßige Anpassung der Verdienstfreigrenzen findet weitgehend nur beim Existenzminimum statt.

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