Verdienstbescheinigung

Die Vorlage einer gesonderten Verdienstbescheinigung auf einem amtlichen Formular können Behörden sowohl bei Anträgen auf Sozialleistungen als auch bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines und bei der Auszahlung einiger Zuschüsse verlangen. Das einheitliche Formular einer Verdienstbescheinigung erleichtert die Prüfung des Anspruches auf die jeweilige Leistung. Ob die Behörde statt einer formellen Verdienstbescheinigung ersatzweise die Lohn- oder Gehaltsabrechnung als ausreichenden Einkommensnachweis anerkennt, entscheidet sie im Einzelfall. Bei der Kreditvergabe sind gesonderte Verdienstbescheinigungen in der Regel nicht erforderlich, da die Geldinstitute Gehaltsabrechnungen und teilweise Kontoauszüge als ausreichende Belege anerkennen. Wenn Behörden das Ausstellen einer Verdienstbescheinigung verlangen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet.

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