Verdienstausfallversicherung

Als Verdienstausfallversicherung werden Versicherungsverträge bezeichnet, deren Leistungen das wegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht erzielbare Einkommen teilweise ausgleichen. Die am häufigsten abgeschlossene Verdienstausfallversicherung stellt die Krankentagegeldversicherung dar, deren Zahlungen die Lücke zwischen dem Krankengeld und dem bisherigen Verdienst decken. Die Arbeitslosigkeitsversicherung als freiwillige Zusatzversicherung trägt zeitlich befristet den Einkommensausfall bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit und zahlt den Differenzbetrag zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem früheren Gehalt aus. Die Zahlung des Differenzbetrages zum Arbeitslosengeld II ist nicht sinnvoll zu versichern, da die Einnahmen aus der Versicherung auf dieses angerechnet würden. Eine besondere Form der Verdienstausfallversicherung stellt die Kreditausfallversicherung oder Ratenschutzversicherung dar, welche bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit die anfallenden Raten trägt.

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