Verdienstausfallschaden

Der Verdienstausfallschaden ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft. Er bezeichnet die Aufwendungen für die Erstattung eines Verdienstausfalls. In der Praxis führt vor allem die Notwendigkeit der Zahlung einer Verdienstausfallrente zu einem Verdienstausfallschaden, da kürzere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit in der Regel durch den Anspruch auf die Lohnfortzahlung und das Krankengeld abgedeckt sind. Bei Selbstständigen und Freiberuflern fällt ein Verdienstausfallschaden jedoch auch bei zu kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit führenden Schadensfällen an, da diese keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung genießen. Aus versicherungstechnischer Sicht gelten auch die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Verdienstausfallschäden, da die Versicherung den Verdienstausfall bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ersetzt.

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