Die Verdienstausfallrente ist eine Leistung der gegnerischen Haftpflichtversicherung, wenn der Geschädigte infolge eines Haftpflichtschadens seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Verdienstausfallgrenze wird üblicherweise bis zum regulären Eintritt des Rentenalters gezahlt, da anschließend kein Verdienstausfall mehr eintritt. Falls die Verdienstausfallrente aufgrund einer Schädigung durch eine Straftat zu zahlen ist, stellt sie naturgemäß keine Versicherungsleistung dar. Die Höhe der durch eine Haftpflichtversicherung zu zahlenden Verdienstausfallrente wird in den meisten Fällen durch ein Gericht festgelegt. In gewisser Weise handelt es sich auch bei der Berufsunfähigkeitsrente um eine Verdienstausfallrente, wobei allerdings die eigene Erkrankung oder Verletzung des Versicherungsnehmers zur Zahlungspflicht des Versicherers führt.