Verdienstausfallentschädigung

Eine Verdienstausfallentschädigung umfasst die Ersatzleistung für den Verdienstausfall. Sie erfolgt nicht nur bei einer Zeugenaussage vor Gericht, sondern auch in verschiedenen weiteren Fällen. Zu diesen gehören in den meisten Bundesländern auch Untersuchungstermine beim Amtsarzt oder im Versorgungsamt, wenn der Arbeitnehmer mit dem laut Aktenlage festgestellten Grad der Erwerbsminderung nicht einverstanden ist und Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid einlegt. Des Weiteren kommt eine Verdienstausfallentschädigung bei Ehrenämtern in Betracht einige Bundesländer sehen stattdessen die Lohnfortzahlung und die anschließende Entschädigung des Arbeitgebers vor. Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung ist eine Verdienstausfallentschädigung zu zahlen, wenn der Geschädigte als Selbstständiger oder Freiberufler einen Verdienstausfall erleidet.

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