Mithilfe der Verdienstausfallbescheinigung bestätigt der Arbeitgeber, dass einem Beschäftigten ein Verdienstausfall aufgrund eines Gerichtstermins entsteht. Die Verdienstausfallbescheinigung bildet die Grundlage für die Berechnung der Aufwandserstattung für Zeugen. Eine Verdienstausfallentschädigung kommt nicht nur bei Zeugenaussagen vor Gerichten, sondern auch in weiteren Fällen in Betracht. Hierzu gehört in den meisten Bundesländern auch die Untersuchung durch einen beim Versorgungsamt angestellten Arzt, wenn der Betroffene mit der Festlegung des Grads der Beeinträchtigung anhand der Aktenlage nicht einverstanden ist. In Einzelfällen umfasst die Entschädigung für den entgangenen Verdienst nicht den kompletten in der Verdienstausfallbescheinigung bestätigten Betrag, da der Gesetzgeber Höchstbeträge festgelegt hat.