Verdienstpfändung

Die Verdienstpfändung wird offiziell als Lohnpfändung oder auch Gehaltspfändung bezeichnet und stellt die einfachste Möglichkeit einer Pfändung dar, da die entsprechenden Beträge direkt vom Arbeitgeber abgeführt und nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Die Verdienstpfändung ist nur möglich, wenn das Entgelt des Mitarbeiters oberhalb der persönlichen Pfändungsfreigrenze liegt. Bei einer Überschreitung dieses Betrages ist eine Verdienstpfändung bis zum Erreichen des Höchstbetrages nur anteilig möglich. Weitere nicht beziehungsweise nur eingeschränkt pfändbare Einkommensbestandteile stellen das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld und die Überstundenvergütung dar. Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre neu festgelegt, wobei für ihre Berechnung das Existenzminimum ebenso wie die Anzahl der zu unterhaltenden Personen maßgeblich ist.

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