Verdienstobergrenzen gelten bei unterschiedlichen staatlichen Leistungen wie der Arbeitnehmersparzulage und beim BAföG. Des Weiteren sind Verdienstobergrenzen bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines zu beachten. Je nach Anwendung beziehen sich die Verdienstobergrenzen alleine auf die Einkünfte eines Antragstellers oder berücksichtigen zusätzlich die Anzahl der in Gemeinschaft lebenden Personen. Des Weiteren sind Verdienstobergrenzen für privatwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse in der Diskussion, vor allem die hohen Gehälter von Bankmanagern wurden während der Bankenkrise kritisiert. Diese lassen sich jedoch kaum durchsetzen. Im öffentlichen Bereich setzt das Gebot der Wirtschaftlichkeit jedoch den möglichen Gehaltszahlungen eine Grenze, deren Höhe einer Einzelfallbetrachtung unterliegt.