Vermögensübertragung

Bei einer Vermögensübertragung wird Vermögen auf dritte Personen übertragen. Hierbei kann die übertragende Person das Vermögen komplett übertragen, was auch als Vollübertragung bezeichnet wird, oder aber nur teilweise. In diesem Fall handelt es sich um eine Teilübertragung. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, Vermögen auf andere zu übertragen. So ist eine Vererbung möglich, der Verkauf von Eigentum oder es kann verschenkt werden. Aus steuerlichen Gründen ist das Verschenken die am häufigsten angewandte Form der Vermögensübertragung. Eine genaue Definition dazu ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden. So handelt es sich nach dem BGB um eine Schenkung, wenn diese unentgeltlich erfolgt und die beteiligten Parteien hierzu ihre Zustimmung geben.

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