Verpflegungsgeld

Das Verpflegungsgeld war während der Wehrpflicht eine Leistung für wehrpflichtige Soldaten und Ersatzdienstleistende. Wehrpflichtige der Bundeswehr erhielten neben ihrem Wehrsold das Recht zur kostenlosen Teilnahme an der Truppenverpflegung. Wenn sie während des Urlaubs oder an dienstfreien Wochenenden von der Kaserne abwesend waren, erhielten sie den für ihre Nahrungsaufnahme kalkulierten Betrag als Verpflegungsgeld zusätzlich zum Wehrsold ausgezahlt. Zeitsoldaten und Berufssoldaten müssen im Gegensatz zu früheren Wehrpflichtigen Verpflegungsgeld als Beitrag für ihre Teilnahme an der Truppenverpflegung zahlen. Im Zivildienst galt eigentlich ein vergleichbares Modell, tatsächlich nutzten viele Dienststellen jedoch die Möglichkeit der grundsätzlichen Auszahlung eines Verpflegungsgeldes, da sie keine Personalkantine besaßen. Im österreichischen Zivildienst kommt das Verpflegungsgeld weiterhin zur Anwendung, es bezeichnet dort jedoch sowohl die Naturalverpflegung als auch die Geldersatzleistung. Volkstümlich wird ein vom Arbeitgeber gezahlter Beitrag zum Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen ebenfalls als Verpflegungsgeld bezeichnet.

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