Verpflegungskosten

Die Wirtschaftslehre des privaten Haushalts versteht unter Verpflegungskosten die Gesamtkosten für die Ernährung und für alkoholfreie Getränke. Bei der Kalkulation und Berechnung der Entgelte für die Heimunterbringung und im Hotelgewerbe stellen die Verpflegungskosten einen Teil der zu berücksichtigenden Ausgaben dar. Zum Teil wird das von den Eltern für die Schul- oder Kindergartenverpflegung ihrer Kinder zu zahlende Entgelt ebenfalls als Verpflegungskosten bezeichnet. Korrekterweise sind damit jedoch die Gesamtkosten der Kinderverpflegung gemeint, welche teilweise durch die Elternbeiträge und zu einem anderen Teil durch den Betreiber der Einrichtung getragen werden. Der Verpflegungsmehraufwand im Steuerrecht bezieht sich nicht auf die gesamten Verpflegungskosten, sondern nur auf die Mehrkosten bei berufsbedingter langer Abwesenheit von der Wohnung.

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