Verpflegungsmehraufwand

Verpflegungsmehraufwand ist der erhöhte Aufwand für die Aufnahme von Nahrungsmitteln und Getränken während einer beruflich veranlassten Dienstreise. Die Abrechnung des Verpflegungsmehraufwands erfolgt über eine Verpflegungspauschale, deren Bezug steuerfrei bleibt. Die entsprechende Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand kann nicht nur an Arbeitnehmer, sondern auch an selbstständige Auftragsnehmer bei Werkverträgen zur Auszahlung kommen. Andernfalls können Selbstständige und Freiberufler die Mehrkosten für die Verpflegung auf einer Dienstreise in Höhe der Verpflegungspauschale als Betriebsausgaben geltend machen. Grundüberlegung des Verpflegungsmehraufwandes ist, dass Speisen und Getränke unterwegs teurer als beim Verzehr in der eigenen Wohnung sind. Arbeitnehmer in Einsatzwechseltätigkeit mit ständig wechselnden Arbeitsstellen profitieren ebenfalls von der Verpflegungspauschale.

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