Verpflegungspauschale

Mit der Verpflegungspauschale ist in der Regel die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen gemeint. Die meisten Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten die Verpflegungspauschale als Spesen aus, andernfalls kann diese in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Verpflegungspauschale gilt im Einkommensteuerrecht auch für Selbstständige und Freiberufler, welche die entsprechenden Beträge als Betriebsausgaben absetzen dürfen. In einer weiteren Bedeutung kann mit der Verpflegungspauschale eine Abgabe der Eltern für die Verpflegung in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen gemeint sein. Der Begriff kommt in diesem Zusammenhang vorzugsweise zur Anwendung, wenn die Abrechnung nicht anhand der tatsächlichen Essensbeteiligung, sondern in der Form einer Monatspauschale erfolgt.

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