Verpflegungszuschuss

Arbeitnehmer im Baugewerbe erhalten einen Verpflegungszuschuss für das regelmäßige Arbeiten auf unterschiedlichen Baustellen. Wenn dieses höher als die steuerfreie Verpflegungspauschale ausfällt, ist der übersteigende Betrag als Einkommen steuerpflichtig. Für die richtige Steuerberechnung ist es erforderlich, sowohl die vom Arbeitgeber in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten Beträge des Verpflegungszuschusses einzutragen als auch die Anzahl der Tage mit einem Anrecht auf deren steuerfreien Bezug bei der Berechnung der Werbungskosten anzugeben. In der Umgangssprache verwenden Arbeitnehmer den Begriff Verpflegungszuschuss teilweise auch für die als Spesen ausgezahlte Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen.

^