Versicherungs-Zweckgesellschaft

Eine Versicherungs-Zweckgesellschaft ist ein Unternehmen, welches Risiken von Versicherungsgesellschaften übernimmt, ohne selbst ein Versicherungsunternehmen zu sein. Versicherungsgesellschaften decken ihr Risiko durch die Ausgabe nachrangiger Schuldtitel ab. Eine Versicherungs-Zweckgesellschaft übernimmt nur Risiken von Erstversicherungen und von Rückversicherern und ermöglicht Versicherungsgesellschaften, ihre Risiken auf den Kapitalmarkt zu übertragen. Versicherungs-Zweckgesellschaften unterliegen den Bedingungen der Finanzaufsicht, ihre Tätigkeit wird durch das Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Im europäischen Recht gelten Versicherungs-Zweckgesellschaften als eine Unterform der Eigenversicherer, sie unterscheiden sich von einer typischen solchen dadurch, dass sie ausschließlich die Risiken anderer Versicherungsgesellschaften übernehmen. Der englische Fachbegriff für Versicherungs-Zweckgesellschaften lautet Capitives.

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