Versicherungs-Holdinggesellschaft

Eine Versicherungs-Holdinggesellschaft hält Anteile an einer oder an mehreren Versicherungsunternehmen. Hierbei kann es sich um eine gezielt in Versicherungsunternehmen handelnde Beteiligungsgesellschaft ebenso wie um eine gezielt zum Halten von Anteilen an Versicherungsgesellschaften gegründete Muttergesellschaft handeln; in diesem Fall gelten die einzelnen Versicherer als Tochtergesellschaften. Auch in diesem Fall übernimmt die Versicherungs-Holdinggesellschaft keine Aufgaben des operativen Versicherungsgeschäftes, sondern sie übt die Kontrollfunktion aus. Die Beteiligungen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft können sich sowohl auf Erstversicherer als auch auf Rückversicherungsunternehmen beziehen. Die Aufsicht über Versicherungs-Holdinggesellschaften erfolgt ebenso wie die Beaufsichtigung einzelner Versicherungen durch die BaFin.

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