Versicherungsdeckungskarte

Die Versicherungsdeckungskarte diente bis Ende 2007 dem Nachweis eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Seit diesem Zeitpunkt ist sie durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst. Die Versicherungsdeckungskarte löste die Versicherungsdoppelkarte 2003 ab, da infolge der elektronischen Weitergabe der erforderlichen Daten keine doppelte Ausführung der Bescheinigung mehr erforderlich war. Die Versicherungsdeckungskarte wurde sowohl bei einer Neuzulassung eines Fahrzeuges als auch bei einem Besitzerwechsel und dem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt erforderlich. Für den Versicherungsnehmer stellte die Versicherungsdeckungskarte die vorläufige Deckungszusage auch vor dem ersten Beitragseingang dar.

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