Versicherungsdoppelkarte

Die Versicherungsdoppelkarte wurde 2003 durch die Versicherungsdeckungskarte ersetzt, welche ihrerseits 2008 von der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und der damit verbundenen Versicherungsbestätigungsnummer abgelöst wurde. Alle Bescheinigungen dienen der Vorlage über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle und sind bei verschiedenen Vorgängen in der Zulassungsstelle wie der Anmeldung und Ummeldung eines Fahrzeuges vonnöten. Dem Versicherungsnehmer gegenüber stellte die Versicherungsdoppelkarte die vorläufige Deckungszusage bereits vor dem ersten Beitragseingang dar. Diese Funktion übt die eVB ebenfalls auf, sie ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis eines Kraftwagens oder Motorrades. Die Versicherungsdoppelkarte wurde umgangssprachlich überwiegend schlicht als Doppelkarte bezeichnet.

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