Eine Versicherungseinstufung ist erforderlich, wenn sich die Höhe der Versicherungsprämie nach konkreten Merkmalen richtet. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient die Schadenfreiheitsklasse als Merkmal der persönlichen Risikoeinstufung, weitere Einstufungsfaktoren sind der Ort der Zulassung und der Schadensumfang aller Fahrer eines bestimmten Modells. Zusätzlich kann eine Versicherungseinstufung anhand weiterer Merkmale wie der Eigenschaft als Wenigfahrer oder mittels einer Einschränkung der Anzahl der Fahrzeugnutzer erfolgen. In der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung dient der ausgeübte Beruf als zentrales Merkmal der Versicherungseinstufung; die private Unfallversicherung zahlt die festgelegten Tagessätze für den Krankenhausaufenthalt oder das Gipsgeld bei konkreten Verletzungen auch bei Berufsunfällen, während das gesetzliche Pendant vorwiegend die Behandlungskosten und eventuell das Verletztengeld bezahlt.