Der Versicherungsfall ist der Fachbegriff für den Eintritt der Zahlungspflicht einer Versicherung. Somit kann der Versicherungsfall ein versichertes und ungeplantes ebenso wie ein geplantes Ereignis (z. B. in der Rentenversicherung das Erreichen des vereinbarten Rentenalters) sein. Den Begriff Versicherungsfall verwenden sowohl private als auch gesetzliche Versicherungen. Je nach Versicherungsvertrag ist der Zeitpunkt, zu welchem ein Versicherungsfall eintritt, von Bedeutung. Bei einer Schadensversicherung kann dieser als Zeitpunkt des Auftretens ebenso wie als Zeitpunkt des Bemerkens eines Schadens durch den Versicherungsnehmer oder auch erst als der Moment der Aufforderung zur Regulierung durch den Geschädigten definiert werden.