Versicherungsfremde Leistungen

Versicherungsfremde Leistungen ist ein Fachbegriff aus der gesetzlichen Sozialversicherung und bezieht sich darauf, dass die entsprechenden Leistungen nicht zum eigentlichen Leistungsspektrum der entsprechenden Versicherung gehören. Konsequenterweise erfolgt die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen nicht über die Beitragszahlungen der Mitglieder, sondern durch aus Steuermittel finanzierte staatliche Zuwendungen. Zu den versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen neben den Kosten für Schwangerschaften auch erhöhte Kassenzuschüsse für Zahnersatz auf Grund eines geringen Einkommens. Im Einnahmebereich gilt die Familienmitversicherung als versicherungsfremde Leistung, da ihr keine Einnahmen entsprechen. Versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind vor allem Ersatzzeiten, während die Arbeitslosenversicherung versicherungsfremde Arbeitsförderungsmaßnahmen finanziert.

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