Der Begriff Versicherungsgesellschaft wird zumeist nur für Anbieter privater Versicherungen verwendet, auch wenn es sich faktisch bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherungen auch um solche handelt. Eine Versicherungsgesellschaft wird durch die BaFin kontrolliert und bietet üblicherweise verschiedene Versicherungen an. Bei einer Risikoversicherung übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Bildung einer Solidargemeinschaft, während sie bei Kapitalversicherungen die eingezahlten Gelder gewinnbringend anlegt. Versicherungsgesellschaften können auch als Bürgen und als Kreditgeber bei Baufinanzierungen auftreten. In Deutschland können im Gegensatz zu anderen Ländern Einzelpersonen keine Versicherungsverträge als Versicherer abschließen, so dass eine Versicherungsgesellschaft als Vertragspartner für den Versicherten unerlässlich ist.