Versicherungsleistungen

Versicherungsleistungen sind die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen. Abweichend von der vertraglichen Vereinbarung gelten in den Sozialversicherungen grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen. Zudem legt das Versicherungsgesetz für gängige Versicherungsformen Mindeststandards an Versicherungsleistungen fest, deren Umfang der Einzelvertrag ausweiten, nicht aber verringern darf. In einer weiteren Bedeutung sind Versicherungsleistungen die konkret von einem Versicherer ausgezahlten Leistungen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit ist das Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung strikt vom ALG II (umgangssprachlich überwiegend als Hartz IV bezeichnet) als Transferzahlung zu unterscheiden. Der Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht durch den Versicherungsvertrag, die Beitragszahlung und durch den Eintritt des Versicherungsfalls.

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