Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist nicht für ein konkretes Versicherungsunternehmen, sondern im Auftrag des Kunden möglich. Die Entlohnung erfolgt üblicherweise durch die Versicherungsgesellschaften in Form einer Courtage oder Provision. Da diese je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich hoch ausfällt, bestehen teilweise Zweifel an der Neutralität des Maklers. Diese lassen sich durch eine bislang wenig verbreitete Vertragsgestaltung, nach welcher der Auftraggeber die Bezahlung des Versicherungsmaklers übernimmt, ausräumen. Voraussetzung für die Tätigkeit als Versicherungsmakler ist der Nachweis der ausreichenden Sachkunde. Für diese ist eine spezielle Sachkundeprüfung bei der IHK vorgesehen, zudem gelten unterschiedliche Berufsabschlüsse wie der Kaufmann oder Fachwirt für Versicherungen und Finanzen sowie der Fachwirt für Finanzberatung und Studienabschlüsse in der Rechtswissenschaft oder in der Betriebswissenschaft bei Wahl der Fachrichtung Versicherungen als gleichwertig.

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