Verwaltungsbeirat

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann einen Verwaltungsbeirat bestellen und diesen mit der Zusammenarbeit mit dem beauftragten Verwalter sowie mit der Überprüfung seiner Tätigkeit beauftragen. Wenn ein Verwaltungsbeirat gebildet wird, besteht dieser aus drei Wohnungseigentümern, von welchen einer als Vorsitzender zu bestimmen ist. Die Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates ist möglich, sie wird aber nicht vorgeschrieben. Der Verwalter ist an die Beschlüsse eines Verwaltungsbeirates grundsätzlich nicht gebunden; es besteht jedoch die Möglichkeit, ihm die Verwaltungstätigkeit ausdrücklich mit der Maßgabe der Abstimmung mit dem Beirat zu übertragen. Eine regelmäßige Aufgabe des Verwaltungsbeirates besteht in der Rechnungsprüfung.

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