Verwaltungsgebühr

Eine Verwaltungsgebühr im strengen Sinn stellt ein öffentlich-rechtliches Entgelt dar, welches für eine offizielle Handlung des Staates, eines Landes oder einer Kommune beziehungsweise einer beauftragten Stelle zu bezahlen ist. Im weiteren Sinn bezeichnet die Verwaltungsgebühr auch das für einen Aktienfonds zu bezahlende Entgelt sowie selten die Gebühren für ein Girokonto. Bei privaten Rechnungsstellern ist der Begriff Verwaltungskosten zutreffender als die Bezeichnung Verwaltungsgebühr. Am häufigsten sind Verwaltungsgebühren an Kommunen und Landkreise zu bezahlen, auch wenn ihre Höhe in vielen Fällen wie bei der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen bundesweit einheitlich geregelt wird. In einigen Fällen wie bei amtlichen Beglaubigungen legt die Gemeinde die Höhe der zu erhebenden Verwaltungsgebühr selbst fest.

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