Verwaltungsgemeinkosten

Die Verwaltungsgemeinkosten sind die innerhalb eines Unternehmens für die Verwaltung anfallenden Kosten, welche nicht direkt einem konkreten Produkt zugeordnet werden können. Wichtige Verwaltungsgemeinkosten sind die Gehälter und Spesen der Geschäftsführung und der einzelnen Stabsabteilungen wie der Personalabteilung sowie die Kosten für Büromaterialien und Abschreibungen auf die Anlagegüter der Büroausstattung. Die Verwaltungsgemeinkosten werden im Rahmen der Kostenrechnung ermittelt. Anhand der ermittelten Verwaltungsgemeinkosten des vergangenen Jahres erfolgt grundsätzlich die Berechnung des bei weiteren Kalkulationen zu berücksichtigenden Verwaltungsgemeinkostenzuschlages. Die Verwaltungsgemeinkosten werden üblicherweise als VwGK abgekürzt; bezüglich der Bilanz besteht für sie ein Aktivierungswahlrecht.

^