Verzugskosten

Verzugskosten sind die Kosten, welcher ein säumiger Zahler als Schadenersatz für seine verspätete Zahlung zu entrichten hat. Die Verzugskosten müssen angemessen sein. Grundsätzlich werden Verzugskosten bereits bei einer geringfügigen Überschreitung des Zahlungszieles fällig, wenn dieses exakt bestimmt ist. Üblich ist bei nur wenige Tage verspätet eingehenden Zahlungen in der Privatwirtschaft, dass auf die Erhebung von Verzugskosten verzichtet wird. Außer für die Überschreitung der Zahlungsfrist lassen sich Verzugskosten auch für eine nicht zeitgerechte Lieferung oder für die verspätete Fertigstellung bei Werkverträgen berechnen. In einer zweiten Bedeutung bezeichnen die Verzugskosten die Kosten, welche beim Auftraggeber beziehungsweise Rechnungsersteller als Folgen der verspäteten Fertigstellung oder Lieferung beziehungsweise Zahlung anfallen.

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