Verzugsgebühren

Verzugsgebühren sind eigentlich ausschließlich zusätzliche Entgelte öffentlich-rechtlicher Stellen, welche diese für eine verspätete Zahlung erheben. Im üblichen Sprachgebrauch sprechen auch private Anbieter häufig von Verzugsgebühren statt von Verzugsentgelten. Verzugsgebühren setzen voraus, dass eine Rechnung oder Gebühr beziehungsweise eine Steuerzahlung tatsächlich fällig gewesen ist. In der privaten Wirtschaft ist es üblich, bei kurzfristigen Überschreitungen eines Zahlungszieles keine Verzugsgebühren zu berechnen. Diese wären zwar berechtigt, würden aber zu einer Verärgerung des Kunden führen und die weitere Geschäftsbeziehung gefährden. Verzugsgebühren sind außer bei nicht rechtzeitigen Zahlungen auch bei einer verspäteten Erbringung von Leistungen denkbar, falls sie ausdrücklich vereinbart wurden.

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