Verzinsungsverbot

Ein konkretes Verzinsungsverbot wird seitens der Zentralbank oder durch eine Regierung ausgesprochen, wenn ein begründeter Verdacht für ein Umgehungsgeschäft vorliegt. In diesem Fall wird einer Bank untersagt, für ein konkret benanntes Guthaben Zinsen auszuzahlen. Üblicherweise richtet sich das Verzinsungsverbot gegen hohe Geldanlagen ausländischer Investoren, bei welchen die Herkunft des Geldes nicht geklärt wurde. Ein generelles Verzinsungsverbot gegenüber allen von Gebietsfremden (Währungsausländern) getätigten Einlagen wird von demokratischen Staaten nicht durchgeführt, in anderen Ländern dient es dem Ausgleich einer schwachen Zahlungsbilanz. Des Weiteren unterliegt das Genossenschaftsguthaben einem Verzinsungsverbot, es erlaubt jedoch zugleich die Auszahlung einer Dividende.

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