Verzugslohn

Der Verzugslohn steht einem Arbeitnehmer zu, wenn er den Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitgeber gewinnt. In diesem Fall ist das Unternehmen in Annahmeverzug der Arbeitsleistung geraten. Arbeitgeber können das Risiko der Fälligkeit des Verzugslohnes vermeiden, wenn sie dem gekündigten Beschäftigten bis zum Prozesse vor dem Arbeitsgericht eine andere Arbeit zu bisherigen Bedingungen anbieten. Falls der Arbeitnehmer ablehnt, entfällt das Anrecht auf den Verzugslohn. Des Weiteren wird das Arbeitsentgelt als Verzugslohn bezeichnet, welches der Arbeitgeber bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen auszahlt, wenn er die Arbeitsleistung eines Beschäftigten vorübergehend nicht abrufen kann. In diesem Fall gehören Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtstunden nicht zum Verzugslohn, da diese tatsächlich nicht entstandene Belastungen ausgleichen sollen.

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