Die Verzugspauschale ist ein pauschal festgelegtes Entgelt für den Verzugsfall. Sie wird nicht ausschließlich bei zu spät eingehenden Zahlungen, sondern häufig auch bei einer nicht rechtzeitigen Lieferung bestellter Waren oder bei der nicht termingerechten Fertigstellung von Werkaufträgen berechnet. In vielen Fällen wurde eine erhobene Verzugspauschale zuvor ausdrücklich zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart, das Recht zu ihrer Berechnung kann jedoch auch durch die Geschäftsbedingungen des Zahlungsempfängers beziehungsweise des Leistungsempfängers begründet werden. Verzugspauschalen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum durch den Verzug verursachten Schaden stehen. Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels um wenige Tage ist es in der Wirtschaft üblich, auf die rechtlich zulässige Berechnung einer Verzugspauschale zu verzichten.