Verzugsschaden

Der Verzugsschaden ist der Schaden, der durch einen Verzug entsteht. Er ist grundsätzlich vom Schuldner zu ersetzen. Anstelle der Berechnung der exakten Schadenshöhe lässt sich vertraglich eine Verzugspauschale vereinbaren. Eine solche kommt häufig bei Ersatzleistungen für die nicht rechtzeitige Fertigstellung von Werkaufträgen zur Anwendung. Bei einem Zahlungsverzug wird der Verzugsschaden in der Regel durch ein pauschales Mahnentgelt vergütet, wobei in der privaten Wirtschaft bei geringfügig verspäteten Zahlungseingängen der Verzicht auf die Kostenberechnung üblich ist. Ein Verzugsschaden tritt auch ein, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Beschäftigten nicht annimmt oder auch wegen eines Maschinenausfalls - nicht annehmen kann. In diesem Fall muss er den üblichen Arbeitslohn bezahlen.

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