Vorruhestandsleistungen

Vorruhestandsleistungen sind die Zahlungen, welche ehemalige Arbeitnehmer oder Beamte im Vorruhestand erhalten. Diese zahlt ihnen der ehemalige Arbeitgeber oder der Dienstherr als Gegenleistung dafür, dass sie freiwillig vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus dem Betrieb beziehungsweise Dienst ausgeschieden sind. Frühzeitig aus dem Dienst ausgeschiedene Beamte erhalten eine gegenüber dem Arbeiten bis zur Regelaltersrente verminderte Pension. Auch Angestellte können vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters den Vorruhestand wählen und beziehen in diesem Fall bis zum Lebensende eine verminderte Rente. Steuerrechtlich sind Vorruhestandsleistungen als Einkommen zu versteuern. Das gilt auch für geldwerte Vorteile, die unter anderem eintreten, wenn in Einzelfällen die weitere Verfügbarkeit eines Dienstwagens zu den Leistungen des vormaligen Arbeitgebers gehört.

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