Vorruhestandsregelungen

Als Vorruhestandsregelungen werden überwiegend allgemeine Vereinbarungen bezüglich eines Vorruhestandes verstanden, die jeder ausreichend alte Mitarbeiter in Anspruch nehmen kann. Individuelle Vereinbarungen werden hingegen überwiegend als Vorruhestandsvereinbarungen bezeichnet. Vorruhestandsregeln ermöglichen einem Betrieb den Personalabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen und ermöglichen zudem eine Verjüngung der Belegschaft. Vorruhestandsregelungen sind nicht nur in privaten Betrieben, sondern auch in Behörden geläufig. Sie werden heute seltener als früher verwendet, da Unternehmen das umfangreiche Wissen der Betriebssenioren stärker als früher nutzen. Bei Angestellten sind Vorruhestandsregelungen möglich, da die gesetzliche Rentenversicherung den Rentenbezug vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter erlaubt, wenn der Versicherte zeitlebens monatliche Abschläge in Kauf nimmt.

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