Vorruhestandsvereinbarung

Mittels einer Vorruhestandsvereinbarung beendet ein Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, woraufhin sein bisheriger Arbeitgeber ihm zur Unterstützung weiterhin ein Entgelt überweist. Die Vorruhestandsvereinbarung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ohne betriebsbedingte Kündigungen Personal abzubauen, ist allerdings mit dem Verzicht auf das umfangreiche Wissen der Betriebssenioren verbunden. Attraktiv werden Vorruhestandsvereinbarungen durch die Möglichkeit, eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zu beziehen, wenn der Versicherte im Gegenzug zum früheren Rentenbeginn monatliche Rentenabschläge in Kauf nimmt. Eine Vorruhestandsvereinbarung enthält üblicherweise die Klausel, dass der ehemalige Beschäftigte keine weitere Berufstätigkeit oder nur eine geringfügige Beschäftigung ausübt.

^