Wertaufholung

Die Wertaufholung ist ein Begriff aus dem Bilanzrecht und meint, dass frühere außergewöhnliche Abschreibungen nachträglich aufgehoben werden, da der erwartete Wertverlust doch nicht eingetreten ist oder durch eine unerwartete Wertsteigerung ganz oder teilweise aufgehoben wurde. Mithilfe der Wertaufholung werden die Buchwerte an die tatsächlichen Marktpreise oder Börsenpreise angepasst; dabei bildet jedoch der ursprüngliche Einkaufspreis die Obergrenze für die Wertaufholung, auch wenn der aktuelle Marktpreis höher ist. Es besteht grundsätzlich ein Wertaufholungsgebot, für den gegen Entgelt erworbenen Firmenwert hat der Gesetzgeber jedoch abweichend ein ausdrückliches Wertaufholungsverbot erlassen. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Wertaufholung finden sich im Paragraphen 253 des Handelsgesetzbuches (HGB).

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