Wertminderungsanspruch

Der Wertminderungsanspruch kommt überwiegend bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen zur Anwendung. Er bezieht sich darauf, dass der Wert eines Fahrzeugs trotz ordnungsgemäßer Instandsetzung als Folge eines Unfalls sinkt. Erkennbar ist die Wertminderung vor allem daran, dass Käufer für in einen Unfall verwickelte Kraftfahrzeuge geringere Beträge als für unfallfreie Kraftwagen zu zahlen bereit sind. Gerichte lehnen bei bloßen Bagatellschäden einen Wertminderungsanspruch dennoch zunehmend ab. Zugleich übersehen sowohl private Fahrzeugbesitzer als auch Fuhrparkleiter häufig das Bestehen eines Wertminderungsanspruchs, wenn sie keinen Gutachter mit der Schadensermittlung beauftragen, sondern sich mit dem Ausgleich der Reparaturkosten und einer Entschädigung für den Nutzungsausfall begnügen. Grundsätzlich bezieht sich der Wertminderungsanspruch nicht ausschließlich auf Kraftfahrzeuge, sondern kann bei einer fahrlässigen oder absichtlichen Beschädigung aller Objekte geltend gemacht werden.

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