Wertminderung

Die Wertminderung bezeichnet den Wertverlust von Gütern. Dieser kann sowohl planmäßig als auch außerplanmäßig erfolgen, die planmäßig verlaufende Wertminderung spiegelt beim Anlagevermögen von Gewerbebetrieben die regelmäßige Abschreibung wider. Eine außerplanmäßige Wertminderung erfolgt bei Kraftfahrzeugen und vergleichbaren Gütern durch Unfälle und bei Grundstücken durch eine objektive oder von den meisten Kaufinteressenten wahrgenommene eigentlich subjektive Nutzungseinschränkung. Im Versicherungswesen bezeichnet die Wertminderung einen pauschalen Abzug von der Erstattung, falls der Vertrag eine solche zum Zeitwert und nicht zu Wiederbeschaffungskosten vorsieht. Leasingverträge sehen bei Kraftfahrzeugen ebenso wie die Drei-Wege-Finanzierung zusätzlich eine Wertminderung bei einer Überschreitung der vertraglich vereinbarten Fahrleistung vor. Nur die außerplanmäßige Wertminderung kann auch als Minderwert bezeichnet werden.

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